Wer ein Fahrzeug exportieren möchte, muss verschiedene Formalitäten bezüglich der zollamtlichen Bestätigungen und der steuerrechtlichen Gegebenheiten beachten. Ganz gleich ob Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der EU oder nach Übersee exportieren möchten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erledigung aller notwendigen Formalitäten: Ausfuhranmeldung, Übereinstimmungsbescheinigung, EURO 1, Lieferantenerklärung, Kurzzeit- oder Zollkennzeichen, Netto-Rechnung auf Basis der weißen Spediteurbescheinigung oder auf Basis
der Umsatzsteuer Identifikationsnummer.
Für einen Netto-Export-Verkauf (Export in ein EU-Land) benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:
- Einen aktuellen Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (übersetzt in Deutsch oder Englisch)
- Ihren Gewerbeschein (übersetzt in Deutsch oder Englisch)
- Ihre Steuernummer/EU-Identifikationsnummer
- Firmenwortlaut, Adresse, Telefonnummer, Webseite sowie Email-Adresse Ihres Unternehmens
- Eine gut lesbare Kopie des Lichtbildausweises sämtlicher Inhaber und Geschäftsführer
- Einen vom Zeichnungsberechtigten unterschriebenen Kaufvertrag
- Eine unterschriebene und notariell beglaubigte Vollmacht für den Abholer (übersetzt in Deutsch oder Englisch), sofern das Fahrzeug nicht vom Geschäftsführer bzw. Inhaber selbst abgeholt wird
- Bei Abholung durch einen Spediteur die CMR Papiere und bei Selbstabholung die unterschriebene und gestempelte Gelangensbestätigung
Für einen Netto-Export-Verkauf (Export in ein Nicht-EU-Land) benötigen wir von Ihnen die folgende Unterlagen:
- Einen aktuellen Handelsregisterauszug (übersetzt in Deutsch oder Englisch)
- Ihren Gewerbeschein (übersetzt in Deutsch oder Englisch)
- Eine gut lesbare Kopie des Lichtbildausweises sämtlicher Firmeninhaber
- Einen vom Zeichnungsberechtigten unterschriebenen Kaufvertrag
- Firmenwortlaut, Adresse, Telefonnummer, Webseite sowie Email-Adresse Ihres Unternehmens