Wer ein Fahrzeug exportieren möchte, muss verschiedene Formalitäten bezüglich der zollamtlichen Bestätigungen und der steuerrechtlichen Gegebenheiten beachten. Ganz gleich ob Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der EU oder nach Übersee exportieren möchten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erledigung aller notwendigen Formalitäten: Ausfuhranmeldung, Übereinstimmungsbescheinigung, EURO 1, Lieferantenerklärung, Kurzzeit- oder Zollkennzeichen, Netto-Rechnung auf Basis der weißen Spediteurbescheinigung oder auf Basis
der Umsatzsteuer Identifikationsnummer.

 

Für einen Netto-Export-Verkauf (Export in ein EU-Land) benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

 

Für einen Netto-Export-Verkauf (Export in ein Nicht-EU-Land) benötigen wir von Ihnen die folgende Unterlagen: